Kurskosten
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Für Nichtmitglieder betragen unsere Kurskosten für die Regelkurse wie folgt:
Kursart | Dauer Übungseinheit | Sonderabrechnug/nach Einheiten | 5er Karten/Preis in Euro | 10er Karten/Preis in Euro
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Welpenstunde | ca. 45 Min. | | | 60,- € |
Junghunde-/Hunde-. Treff/-Kurs | ca. 45 Min. | | 25,- € | 50,- € |
Jugend-Training | ca. 45 Min. | | 10,- € | 20,- € |
Rally-Obedience / Spürhundesport (SHS) | ca. 45 Min. | | 25,- € | 50,- € |
Prüfungsvorbereitung
| ca. 45 Min. | | 25,- € | 50,- € |
IGP: Unterordnung/ Schutzdienst | ca. 45 Min. | NUR Mitglieder | | |
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Andere Regelübungseinheiten | | | 25,- € | 50,- € |
Für SV-OG Großauheim-Mitglieder (Mitgliedschaft) ist die Teilnahme an den Regelkursen kostenfrei. Für andere Kursblöcke/-einheiten gelten gesonderte Preise, die jeweils bei dem jeweiligen Kursangebot genannt sind. |
Die Kurskosten sind vor jeder Kurseinheit in bar zu zahlen. Voraussetzung zur Teilnahme an unseren Kursen ist die Vorlage des aktuellen Impfnachweises und die Vorlage einer Kopie der Tierhalterhaftplichtversicherung für den Hund sowie eine ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung.
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Welpenkompaktkurs
Welpen Kompaktkurs über 10 Wochen
Wir möchten euch auf Veränderungen unserer Regelkurse hinweisen, der Welpenkurs wird für Welpen mit einem Einstiegsalter von 8 Wochen angeboten und geht dann über 10 Trainingseinheiten.
Wir bieten Ihnen somit einen Kompaktkurs über 10-Wochen an, der immer Samstags ab 12:00 Uhr stattfindet, die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 8 Welpen und muss vorab über das jeweilige Kontaktformular (als Link unter dem jeweiligen Kurs hinterlegt) angemeldet werden und wird Ihnen nach Erhalt und freiem Platz bestätigt.
10-Wochen Welpenkompaktkurs Termine:
“Aller Anfang macht Spaß”…
Unter diesem Motto steht bei uns der Welpenkurs. Wir treffen uns ein Mal pro Woche. Am Anfang steht die Bindung mit Herrchen/Frauchen mit verschiedenen neuen Herausforderungen, das Auseinandersetzen mit verschiedenen Umwelteinflüssen, das Gelände auskundschaften und in einer angenehmen Umgebung wertvolle Erfahrungen mit anderen Hunden, Hundehaltern und Kindern sammeln. Neben der Sozialisierung mit seinen Artgenossen lernt ihr Welpe bei uns altersgerecht alles was ihn später mal erwarten kann. Unsere Trainer haben selbst jahrelange Erfahrung mit Welpen, sind lizenzierte Übungsleiter und es macht ihnen Spaß, ihr Wissen mit Ihnen zu teilen.
Junghunde-/Hunde-Kurs/Hundetreff
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Junghunde- und Hundetreff/-kurs: Jeden Samstag 14:00 – 14:45 Uhr, wenn Sie an einer Schnupperstunde interessiert sind, melden Sie sich bitte unter info@sv-og.de an. |
Ist ihr Hund gerade aus dem Welpenalter (Alter bis ca. 5-6 Monate) heraus oder ist er schon mehrere Jahre alt, dann kann er bei unserem Junghunde- / Hundetreff teilnehmern.
Die Kurseinheiten richten sich an den Bedürfnissen und Leistungsfähigkeiten der Hunde und ihrer Hundeführer. Sozial verträgliche Hunde brauchen Erfahrungen mit ihren Artgenossen, die sie am besten in Gruppenarbeit verbessern. So beinhaltet unser sehr abwechslungsreicher Hundetreff auch immer spielerische Teile.
In diesem Kurs erlernen Sie und Ihr Hund unter anderem:
‘Sitz’, ‘Platz’, ‘Fuß’, ‘Hier’ etc.
Sowie
Führigkeit mit Leine, Geschwindigkeitswechsel, Wendungen etc.
Außerdem werden in einer Übungsstunde Übungen an Geräten aus dem Mobility-/Agilitybereich gemacht.
Am Ende nimmt der Hundeführer aus den verschiedensten Bereichen einer abwechslungsreichen Übungsstunde individuelle Aufgaben mit, die er während der folgenden Tage zuhause und beim Spaziergang mit seinem Hund selbständig weiter üben und festigen sollte.
Unsere Hundeerziehungskurse verfolgen eine zwanglose Methode bei der Lob und Belohnung im Vordergrund stehen. Sie sollten deshalb immer besondere Leckerlies und ein Hundespielzeug mit dabei haben. Für die Übungen ist außerdem eine einfache ca. 1 – 1,2m-Leine (ohne Ösen etc., keine Rollleine) am besten geeignet.
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Jugend-Training
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Training für Jugendliche ab 8 Jahre: Neue Terminierung in Planung , Teilnahmebeginn jederzeit möglich. Kommen Sie einfach zu einer “Schnupperstunde” vorbei. |
Jugendliche, die mehr mit ihrem Hund unternehmen wollen und die zusammen mit ihren Hunden Spaß haben wollen, sind hier genau richtig. Bei diesem Training treffen sich Jugendliche um als Team die Bindung zu ihrem Vierbeiner zu stärken, Spielmöglichkeiten kennen zu lernen und den Grundgehorsam zu festigen.
In diesem Kurs lernen Ihr Hund und Sie den Umgang mit dem Hund bei..
Spaziergängen, Apportieren, im Gelände, mit Agilitygeräten uvm.
Wer Interesse hat, kann auch auf Jugend-Prüfungen üben. Wer Spaß und Freude mit seinem Hund und unter anderen Jugendlichen haben möchte, und nebenbei auch einiges in Theorie und Praxis lernen möchte, ist hier genau richtig. Bei diesem Jugendtraining können Teilnehmer ab 8 Jahre mit Hunden ab einem Alter von 6 Monaten jederzeit mit einer Teilnahme beginnen.
Wichtig ist dabei auch die Übernahme der Verantwortung für den Hund, Geduld gepaart mit Konsequenz zu haben, die Zusammenarbeit in einer jugendlichen Gruppe und die gemeinsamen Erfolgserlebnisse
Unser Training verfolgt eine zwanglose Methode bei der Lob und Belohnung im Vordergrund stehen. Sie sollten deshalb immer besondere Leckerlies und ein Hundespielzeug mit dabei haben. Für die Übungen ist außerdem eine einfache ca. 1 – 1,2m-Leine (ohne Ösen etc., keine Rollleine) am besten geeignet. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
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Schulklassen
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“Der Hund gehorcht ja richtig”, “Der Hund tut ja gar nichts”, “Mit dem Hund kann man ja richtig gut spielen”…
… so oder so ähnlich könnten die Aussagen vieler Kinder und Schüler lauten, die vorher noch wenig Kontakt zu Hunden oder gar Angst hatten, und denen wir mit unseren Hunden das Verhalten, den Gehorsam aber auch den Spieltrieb von Hunden gezeigt und näher gebracht haben. Dabei können die Kinder und Schüler Grundlegendes über den
Umgang mit Hunden und vieles Wissenswertes erfahren, mit den Hunden
hautnah in Kontakt kommen und
einfach Spaß im Zusammensein mit Hunden bekommen. Aber auch als Bestandteil des
Sachkunde- oder Biologieunterrichtes kann ein praktischer Teil mit unseren Hunden eine geeignete Ergänzung sein.
Unsere Trainer, Übungsleiter und langjährig erfahrene Hundehalter mit den dafür geeigneten Hunden verschiedener Rassen freuen sich darauf Ihrer Schulklasse in Theorie und Praxis weiteres Wissen rund um das Thema “Hund” zu vermitteln.
Wenn Sie daran interessiert sind, dass wir mit Ihrer Schulklasse solche Schnupper-/Kennenlernstunden durchführen, dann nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf. Wir können dann gerne Termin, Dauer, Ziele, Inhalte sowie Fragen und Wünsche zusammen näher besprechen.
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Rally Obedience | Hundesport
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Rally-Obedience | Hundesport: Jeden Donnerstag 18:00-19:30 Uhr, Teilnahmebeginn jederzeit möglich (Nichtmitglieder bitte Voranmeldung). |
Eine relativ junge Hundesportart ist Rally-Obedience (RO), die bereits viele Fans in Deutschland gewinnen konnte, und in den USA entstanden ist. Dabei steht der Spaß für Mensch und Hund im Vordergrund. Diese Sportart ist für fast jeden Hundehalter geeignet und passt durch die abwechslungsreiche Vielfalt auch zu den meisten Hunden jeder Rasse und Mischlinge. Rally Obedience kommt mit wenig Zubehör aus und ist unkompliziert durchführbar. Nicht nur Profis sondern selbst Kinder können im Parcours schon spielerisch mit ihrem Hund Unterordnungsübungen probieren. Ein gewisser Grundgehorsam sollte bei den Hunden zur Teilnahme an unseren RO-Übungsstunden bereits vorhanden sein.
Die Aufgaben des Parcours bestehen aus klassischen Unterordnungs-Übungen wie Sitz-, Platz-, Steh-Kommandos, oder beides kombiniert. Außerdem Richtungsänderungen sowie Kreise, Slalom, den Hund über Hürden voraus senden oder abzurufen.
Das Regelwerk sowie die Stationsschilder für Rally Obedience des Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) stehen unter https://www.vdh.de/hundesport/rally-obedience/ zur Verfügung.
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Spezialhundeausbildung
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Das Training findet jeden Montag um 18:00 Uhr statt. Spürhundesport: Hunde haben eines gemeinsam – ihren unglaubliche Geruchssinn. Polizei, Zoll und Militär nutzen diesen genialen Geruchssinn der Hunde um z.B.: Drogen, Sprengstoff oder Waffen aufzustöbern. Diesen Geruchssinn besitzt der Hund schon von Geburt an und bleibt ihm bis ins hohe Alter erhalten. Aus der Rettungshunde- und Polizeiarbeit entstand eine neue Variante der Sucharbeit, der Spürhundesport (SHS). Mit etwas Geschick und gutem Timing plus Futterbestätigung, kann im Allgemeinen sehr schnell die Grundkonditionierung auf einen zu suchende Gegenstand (z.B. Feuerzeug , Korken) sowie das passive Anzeigen der Fundstelle erreicht werden. Im SHS wird das zuvor konditionierte Suchobjekt im Trümmerfeld, auf der Fläche oder in Behältern gesucht. Das “Privatschnüffeln” eignet sich übrigens auch hervorragend für ängstliche und hektische Hunde, die über die Nasenarbeit zu mehr Sicherheit gelangen bzw. sich sprichwörtlich ” in die Ruhe” suchen. |
Rettungshundesport im Aufbau
Rettungshundesport im Verein für Deutsche Schäferhunde “Seit 1998 ist der Rettungshundesport Teil des im SV geförderten Ausbildungsprogrammes und erfreut sich zunehmender Akzeptanz. Die Rettungshundearbeit im sportlichen Bereich hat sich stetig weiterentwickelt. So sind wir heute stolz darauf, dass die höchste Stufe der Rettungshundeprüfung neben der IPO- und HGH-Prüfung als Körzulassungsprüfung im SV zugelassen ist. Ziel der Rettungshundeausbildung im SV ist die Qualifizierung unserer Hunde für einen möglichen Einsatz in Hilfsorganisationen und /oder die sportliche Betätigung im RH-Bereich. Da genotypische Veranlagungen unserer Hunde bis heute noch nicht durch technisches Gerät zu ersetzen sind, ist die Ausbildung unserer Hunde zu Rettungshunden sinnvoll und erforderlich. Aus diesem Grund wird die Kooperation mit Einsatzorganisationen stets gefördert. Ein wichtiger Meilenstein in der Zusammenarbeit mit Einsatzorganisationen ist die seit 2003 bestehende Mitgliedschaft des SV in der IRO (Internationale Rettungshundeorganisation). Die IRO versteht es Sportprüfungen und Einsatztests, sowie die dazugehörigen Ausbildungsseminare, unter einem Dach zu vereinigen. Sicher gibt es Konflikte zwischen einigen Einsatzorganisationen und dem RH-Sport. Unsere gemeinsame Arbeit der Sport- und Einsatzteams in den Ortsgruppen zeigt aber, dass wir auch hier auf einem guten Weg sind. Die drei wesentlichen Säulen der Ausbildung, sowohl im Sport als auch im Einsatz, sind: – Ein gut veranlagter Hund; – Ein Hundeführer mit gutem Fachwissen und der Möglichkeit, dieses auch praktisch umzusetzen; – Eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Hund und Hundeführer. Welche Voraussetzungen muss ein Hund für die Ausbildung zum Rettungshund haben? Besonders geeignet sind gutartige, nervenfeste Hunde mit mittlerer Reizschwelle und Unterordnungsbereitschaft. Zudem muss der Hund über ausreichend Trieb- und Finderwillen verfügen. Gleichzeitig ist Ausdauer, sowohl im physischen, als auch im psychischen Bereich gefordert. Ein Hund muss auch körperlich in der Lage sein, unwegsamen Gelände- und Witterungsverhältnissen über längere Zeit zu trotzen, ohne in der Arbeitsbereitschaft nachzulassen. Hier kann es für sehr kleine, aber auch sehr große Rassen, aufgrund ihrer körperlichen Konstitution, Einschränkungen geben. Diese Voraussetzungen erfüllt der Deutsche Schäferhund in hohem Maße. Grundsätzlich eignen sich aber alle Rasse- und Mischlingshunde, die eine entsprechende Arbeitsbereitschaft erkennen lassen. Rettungshundearbeiter fordert für den Hundeführer einen erheblichen Zeitaufwand. Die Ausbildung des eigenen Hundes beinhaltet auch Helfertätigkeiten für andere Teams. Hier sind Engagement, körperliche Fitness und Teamgeist gefragt. Die Aufgabe des RH-Sportlers liegt im Erkennen und Fördern der Anlagen seines Hundes mit dem Ziel einer perfekten Präsentation im Wettkampf. Bei entsprechender Neigung des Hundeführers und Eignung des Hundes ist dann der Weg zum Rettungshundeteam geebnet. Bei der Integration in ein Einsatzteam einer Hilfsorganisation wird zusätzlich eine umfangreiche Ausbildung des Hundeführers in Erster Hilfe, Orientierungsvermögen, Umgang mit technischer Ausrüstung und Teamfähigkeit, vor allem aber die sofortige Einsatzbereitschaft im Notfall, gefordert. Mitglieder einer Rettungshundestaffel nehmen gegenüber den Hilfebedürftigen eine besondere Verantwortung wahr. Deshalb ist gegenseitiger Respekt und Wertschätzung zwischen Einsatzkräften und Sportlern im Rettungshundebereich unabdingbar. Bezüglich der Ausbildungsinhalte beschränke ich mich auf den sportlichen Bereich der Rettungshundeausbildung. Den Schwerpunkt in der Ausbildung nimmt der Bereich der „Nasenarbeit“ ein. Das findet Ausdruck darin, dass die Nasenarbeit innerhalb der Prüfungsordnung zwei Drittel der zu erreichenden Gesamtpunkte ausmacht. Die verschiedenen Sparten der Nasenarbeit sind Fährte, Fläche, Trümmer, Wasser und Lawine, sowie in der letzten Zeit zunehmend auch das Mantrailing. Im Training lernen die Hunde unter Einsatz ihres hervorragenden Geruchssinnes, eine bestimmte Anzahl von Menschen („Opfern“) unter verschiedensten Umweltbedingungen zu finden und dem Hundeführer diesen Fund eindeutig anzuzeigen. Die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade in den Prüfungsstufen ergeben sich durch Anzahl und Lage der Opfer, Größe des Suchbereiches und der zur Verfügung stehenden Zeit. Beurteilt wird die Taktik des Hundeführers, das Zusammenspiel zwischen Hundeführer und Hund, Such- und Finderwillen des Hundes, sowie das korrekte, nicht bedrängende Verweisen der aufgefundenen Person. Im Bereich „Unterordnung und Gewandtheit“ werden Gehorsam und Geschicklichkeitsübungen des Hundes, wie zum Beispiel das Überwinden unterschiedlicher Hindernisse, gefordert. Diese Übungen sind letztlich auf den Einsatz ausgerichtet. Dabei lernt der Hund, sich in verschiedenartigem Gelände sicher fortzubewegen und sich jederzeit, auch auf Distanz vom Hundeführer, lenken und leiten zu lassen. Bei sportlichen Wettkämpfen kommt es dann auf besondere Präzision, Geschwindigkeit, Arbeitsfreude des Hundes und eine harmonische Teamleistung an. Die Sportprüfungen im Rettungshundebereich unterliegen im SV der internationalen Prüfungsordnung für Rettungshunde (FCI / IRO), die eng der IRO-Prüfung angelehnt ist. Mit der im Jahr 2012 in Kraft getretenen, reformierten Prüfungsordnung wurden die Anforderungen noch weiter an die Einsatzprüfungen angepasst. Voraussetzung für die Rettungshundeeignungsprüfung (RH-E) ist eine bestandene Begleithundeprüfung. Die RH-E kann jeder SV-Leistungsrichter abnehmen. Die Rettungshundesportprüfungen, im SV als RH-2 bezeichnet, werden je nach Schwierigkeitsgrad in A- und B- Prüfungen unterteilt. Die Prüfungsstufe RH-2 muss von einem dafür qualifizierten RH-Richter des SV oder einem IRO-/FCI-Richter abgenommen werden. Im Anschluss an eine erfolgreiche Sportprüfung der höchsten Stufe kann eine Einsatzprüfung bei der IRO absolviert werden, durch die Hund und Hundeführer die Einsatzfähigkeit für den Bedarfsfall erlangen. Fazit: Mit der Rettungshundearbeit erfüllen wir die außergewöhnlich wichtige Aufgabe zur Rettung von Menschenleben beizutragen und fördern gleichzeitig das harmonische Miteinander zwischen Mensch und Hund. Durch die Arbeit im sportlichen Bereich konnte so manches motivierte und qualifizierte Team letztlich auch dem Einsatzbereich zugeführt werden. Gerade die Kombination von Sport und Einsatz ist ein hervorragendes Fundament für die positive Darstellung der Aktivitäten mit unseren Hunden in der Öffentlichkeit. Seit einiger Zeit wird nun die sportliche RH-Arbeit auch im VDH gefördert. Die Integration des VDH in den RH-Sport und die gemeinsame Arbeit mit dem BRH (Bundesverband Rettungshunde e.V.) als Einsatzorganisation wird bereits erfolgreich praktiziert und findet mit der jährlich stattfindenden Deutschen VDH-Meisterschaft für Rettungshunde ihren Höhepunkt. Letztlich qualifizieren sich hierüber auch die Teams für die jährlich stattfindende IRO-Weltmeisterschaft und die alle zwei Jahre stattfindende FCI-Weltmeisterschaft.” Quelle: www.schaeferhunde.de Dr. Barbara Ullrich-Kornadt (Pressebeauftragte der SV-Landesgruppe Westfalen) |
Mantrailing: Nur für Mitglieder Mantrailing ist eine Form der Nasenarbeit, die in den letzten Jahren immer populärer geworden ist. Es begeistert heute immer mehr Halter von Familienhunden. Es dient als sinnvolle Freizeitbeschäftigung zur Auslastung des Hundes und macht Mensch und Hund unglaublich viel Spaß. Riechen können alle Hunde. Daher ist es für Hunde jeder Rasse geeignet. Die Hunde lernen bei dieser Form der Nasenarbeit, anhand eines spezifischen Geruchträgers (z.B. Schal, Handschuh) einer bestimmten Person, die Spur dieser Person aufzunehmen und diese zu finden. Die so genannten Trails (=Geruchsspur) können durch Wälder, Parks, Wohnsiedlungen oder sogar durch den Stadtbereich verlaufen. Wir treffen uns gerne an den unterschiedlichsten Plätzen, um die Hunde vor neue Herausforderungen zu stellen. Als Versteckperson dienen die anderen Hundeführer, Freunde oder Familie. Der Hund wird dabei immer an der langen Leine von seinem Besitzer geführt und trägt ein gutsitzendes Brustgeschirr. Am Ende des Trails wartet dann eine besondere Belohnung auf den Hund. |
IGP-Training (Schutzdienst, Unterordnung)
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IGP-Training (Sportliche Schutzhundausbildung, Unterordnung): Jeden Freitag 18:00 – 22:00 Uhr (früher: IPO), NUR für Mitglieder , Teilnahmebeginn jederzeit möglich. |
Sportlich aktive Hunde sind nicht nur körperlich robuster und gesünder als inaktive Hunde, sondern in der Regel in ihrem Wesen ausgeglichener und friedlicher. Hunde wollen gefördert und gefordert werden. Im Gebrauchshundesport stellt auch der Schutzdienst eine Teildisziplin dar.
Voraussetzung für eine Ausbildung zum Gebrauchshund ist:
Ein vollkommen gesunder, leistungsfähiger und belastbarer Hund. Charakteristische Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Triebveranlagung (auf keinen Fall zu verwechseln mit Aggression) und Freude an der Arbeit.
Beim Schutzdienst wird außerdem das Beuteverhalten ausgelebt.
Außerdem ein vorhandener Gehorsam des Hundes / Unterordnung, möglichst schon eine abgelegte Begleithundprüfung.
Zur Ausbildung gehören:
das Revieren, das Stellen und Verbellen, Verhinderung eines Fluchtversuchs und die Abwehr eines Angriffs aus der Bewegung.
Mögliche Schutzdienstprüfungen (Abt. C) sind auch Teil von verschiedenen Gebrauchshundprüfungen.
Insgesamt wird beim Schutzdienst sehr viel Wert auf den Wechsel zwischen den einzelnen Trieben gelegt. Gehorsam, Nervenstärke und Selbstbeherrschung des Hundes werden in Belastungssituationen immer wieder überprüft. Es kommen nur solche Hunde in Frage, die ein normales Sozialverhalten, ein ausgeglichenes Wesen, Nervenstärke und Gehorsam beweisen können.
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Hundeprüfungen (BH, Sachkunde, IBGH, IGP etc)
Hiermit laden wir euch zu unserer jährlichen Herbstprüfung am 26. November 2022 auf dem Vereinsgelände ein.
Es wird gerichtet in den verschiedenen Prüfungsstufen:
Sachkundenachweis/ Begleithundeprüfung(BH)/ IBGH 1,2,3 / IGP 1,2,3 / IGP-ZTP / IGP-V / GPr 1,2,3 / FPr 1,2,3 / UPr 1,2,3 / SPr 1,2,3, / StPr. 1,2,3
Richter: Carmen Posser
Ihr könnt euch gerne unter folgenden Kontaktdaten melden, wenn ihr teilnehmen möchtet: carmen.sauer@sv-og.de oder unserem Ausbildungwart armin.wagner@sv-og.de
Hier könnt ihr euch das Anmeldeformular runterladen und bis 19.11.2022 an die oben genannten E-Mail senden.
-> https://sv-og.de/wp-content/uploads/2021/02/form_zba_173_anmeldung_pruefung.pdf
Teilnahmebedingungen
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Für die Teilnahme an unseren allgemeinen Kursen und Übungsstunden gelten folgende Bedingungen:
- Während der Kursdauer stehen dem Kursteilnehmer die allgemein zugänglichen Einrichtungen der Vereinsanlage zur Verfügung.
- Die Ausbildung des Hundes erfolgt nach den neuesten Erkenntnissen und Methoden der modernen zwanglosen Ausbildung unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes. Die Kursteilnehmer/Hundebesitzer müssen das Tierschutzgesetz einhalten; Elektroreizgeräte bzw. Teleimpulsgeräte sowie Stachelhalsbänder dürfen nicht zum Einsatz kommen. Andere Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden für den Hund verbunden sind, dürfen nicht eingesetzt werden.
- Jeder Kursteilnehmer/Hundebesitzer erklärt sich aus versicherungstechnischen Gründen durch seine Anmeldung mit der Platz- und Benutzungsordnung des Vereins einverstanden und wird vor allem auch Anweisungen des Trainers bzw. Vorstandsmitglieds folgen, die der Sicherheit und ordnungsmäßigen Kursdurchführung dienen.
- Vor Kursteilnahme ist das Anmeldeformular vollständig auszufüllen. Der jeweilige Kurspreis ist jeweils vor Beginn jedes Kurses / jeder Kurseinheit in bar an ein Vorstandsmitglied / den Trainer zu entrichten.
- Die SV-OG Großauheim behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Regeln durch Kursteilnehmer/Hundebesitzer, diese durch ein Vorstandsmitglied vom Vereinsgelände zu verweisen.
- Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Hund geimpft ist und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund besteht. Die einmalige Vorlage des Impfpasses und der Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund sind vor Kursbeginn erforderlich. Hunde, die nicht aktuell geimpft sind, dürfen nicht auf den Hundeplatz.
Alle personenbezogenen Daten, die wir in unserer Ortsgruppe verarbeiten, unterliegen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir gehen mit ihren personenbezogenen Daten sehr sorgsam um. Eine Verwendung dieser Daten ist nur dann zulässig, wenn die EU-DSGVO, das BDSG, eine andere Rechtsvorschrift oder ihre persönliche Einwilligung dies erlauben.
Damit wir (SV-OG Großauheim) unsere satzungsgemäßen Zwecke erfüllen können, ist daher für verschiedene Fälle Ihre Einwilligung erforderlich.
Gültigkeit der Datenschutzerklärung
Ihre Einwilligung gilt auch nach der Beendigung der Mitgliedschaft hinaus, endet jedoch nach Ablauf der jeweils gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder durch ihren persönlichen schriftlichen Widerruf, der jederzeit möglich ist.
Welche Daten erheben wir von Ihnen?
- Wir erheben und speichern die personenbezogenen Daten mittels EDV, die für ihre Mitgliedschaft im Verein, zur Teilnahme am Übungsbetrieb oder zur Veranstaltungsteilnahme erforderlich sind. Dies sind zunächst Angaben zu ihrer Person wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse(n), Telefon-/Telefax-Nummer(n), Bankdaten und OG-/ SV-Mitgliedsnummern und Ein-/Austrittsdaten. Im Zuge des Prüfungs-, Wettkampf- und Turnierbetriebes oder für die Teilnahme an Zuchtschauen und Körungen betrifft dies auch Sportdaten wie Prüfungs-, Platzierung- oder Zuchtschauergebnisse.
- Wir sind als Ortsgruppe im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. organisiert. Daher sind wir laut Vereinssatzung verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten an den Hauptverein oder Landesgruppe Hessen-Süd zu melden. Es werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Name der Vorstandsmitglieder oder anderer Funktionsträger mit deren Funktion in der Ortsgruppe, Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse(n) gemeldet. Dies trifft auch für Ehrungen und Auszeichnungen zu, zusammen mit den Ehrungs-/Auszeichnungsgründen.
- Im Zusammenhang mit unserem Sportbetrieb (Prüfungen, Wettkämpfen, Turnieren, Körungen und Zuchtschauen) veröffentlichen wir, sofern die Einwilligung dazu vorliegt, Daten und Fotos seiner Mitglieder auf der Homepage/im Internet und/oder übermitteln Daten an die Presse oder andere Printmedien. Die Veröffentlichung/Übermittlung der Daten beschränkt sich dabei auf Name, Vorname, Vereinszugehörigkeit und evtl. Alter und Funktion im Verein .
Widerruf der Daten
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ihre persönlichen Einwilligungen zu widerrufen. Ab Zugang des Widerrufs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung ihrer Daten.
Mitgliederlisten
Falls es im Sinne des Vereinszweckes erforderlich ist, werden Mitgliederlisten in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder oder an mit einer bestimmten Funktion betrauten Mitglied weitergegeben, wenn der Zweck eine Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. Diese Personen werden ebenfalls verpflichtet, die EU-DSGV, das BDSG sowie andere entspr. Rechtsvorschriften einzuhalten, und keine Daten ohne Ihre vorherige Zustimmung zu übermitteln.
Auskunftsrecht
Jedes Mitglied hat im Rahmen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und ggf. den Empfängern der weitergeleiteten Daten, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitgliedes vorliegt.